Rechtsprechung
   BSG, 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26843
BSG, 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B (https://dejure.org/2011,26843)
BSG, Entscheidung vom 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B (https://dejure.org/2011,26843)
BSG, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B (https://dejure.org/2011,26843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse an einer Leistungsklage gegen die Bundesagentur für Arbeit

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage gegen die BA - fehlende Klagebefugnis - Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw Anrechnungszeiten an den Rentenversicherungsträger

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage gegen die BA - fehlende Klagebefugnis - Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw Anrechnungszeiten an den Rentenversicherungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse an einer Leistungsklage gegen die Bundesagentur für Arbeit im sozialgerichtlichen bei weiterem Gerichtsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B
    Hierzu hätte umso mehr Veranlassung bestanden, als das BSG in dem - bereits vom LSG zitierten - Urteil vom 9.2.1994 (11 RAr 49/93) schon entschieden hat, dass ein solches schutzwürdiges Interesse an einer Klage gegen die BA jedenfalls dann nicht bejaht werden kann, wenn bereits ein weiteres Gerichtsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger mit dem eigentlichen Rechtsschutzziel der Anerkennung der fraglichen Zeiten als Anrechnungszeit betrieben wird.
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B
    Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem das Urteil des LSG beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , sind in der Beschwerdebegründung die den Mangel (angeblich) begründenden Tatsachen substanziiert und schlüssig darzutun (ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; stRspr) .
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - L 13 AL 2079/11
    Die Klage gegen die Beklagte sei aber nach der Rechtsprechung das Bundessozialgericht (BSG vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B) wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn bereits ein weiteres Gerichtsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger betrieben werde, mit dem das eigentliche Rechtsschutzziel, nämlich die Anerkennung bzw. Vormerkung von Anrechnungszeiten verfolgt werde.

    Zumindest in diesem Fall ist ein Rechtsschutzinteresse für ein klageweises Vorgehen gegen die Beklagte zu verneinen, weil der Weg über den Rentenversicherungsträger schneller und weniger aufwendig ist (BSG a.a.O., juris Rdnr. 23; BSG vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B - juris Rdnr. 7).

    Jedenfalls mit Erhebung der Klage gegen die DRV Bund bestand damit für ein zusätzliches prozessuales Vorgehen gegen die Beklagte kein Raum mehr, womit das Rechtschutzbedürfnis für letztere Klage - ungeachtet dessen, dass diese zeitlich vor der Klage gegen den Rentenversicherungsträger erhoben worden ist - entfallen ist (BSG vom 17. Januar 2011, a.a.O., juris Rdnr. 7).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AL 1508/12
    Ein solches Begehren kann daher nur mit einer Leistungsklage verfolgt werden (so zur MAZ auch Bayerisches LSG, Urt. v. 11.07.2012, L 10 AL 205/09, Juris Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.06.2010, L 11 AL 27/08, Juris Rn. 18, bestätigt durch BSG, Beschl. v. 17.01.2011, B 11 AL 100/10 B, Juris Rn. 8).

    Dies kann ein Rentenbewilligungsverfahren sein, aber auch ein Kontenklärungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI (vgl. BSG, Beschl. v. 17.01.2011, a.a.O., Rn. 7).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AL 2067/12
    Sie war als isolierte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG statthaft, weil die Beklagte über eine MAZ nicht durch Verwaltungsakt entscheidet, es handelt sich um einen (verwaltungsinternen) Realakt (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 11.07.2012 - L 10 AL 205/09 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.06.2010 - L 11 AL 27/08 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 18, bestätigt durch Beschluss des BSG vom 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B - veröffentlicht in juris, dort Rn. 8).

    Dies kann ein Rentenbewilligungsverfahren sein, aber auch ein Kontenklärungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI (vgl. BSG, Beschluss vom 17.01.2011, a.a.O., Rn. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Der Rentenversicherungsträger hat die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI in eigener Zuständigkeit von Amts wegen zu prüfen, ohne an die Registrierung der Klägerin als arbeitsuchend durch die Beklagte gebunden zu sein (vgl. BSG, Beschl. v. 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B -, juris Rn. 7).
  • LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Eine solche Leistungsklage sei insbesondere nicht wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig; etwas anderes müsse nur für den Fall gelten, dass bereits ein weiteres, auf die Anerkennung von Anrechnungszeiten gerichtetes Gerichtsverfahren gegen den Träger der Rentenversicherung betrieben werde (vgl. BSG, Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B -).

    Die Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ist aber wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn bereits ein weiteres Gerichtsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger betrieben wird, mit dem das eigentliche Rechtsschutzziel, nämlich die Anerkennung bzw. Vormerkung von Anrechnungszeiten verfolgt wird (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B - und Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - AuB 1994, 286).

  • LSG Bayern, 11.07.2012 - L 10 AL 205/09

    Zur Meldung rentenversicherungsrechtlich relevanter Zeiten durch die Agentur für

    Es erscheint fraglich, ob es sich bei den bisher vom Kläger durchgeführten Klageverfahren gegen die DRV tatsächlich (auch) um eine Klage wegen der Feststellung von Anrechnungszeiten nach § 58 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) gehandelt hat, so dass insofern nicht erkennbar ist, ob deshalb vom Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses der vorliegenden Klage auszugehen wäre (vgl dazu BSG, Beschluss vom 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B - veröffentlicht in juris; offen gelassen im Beschluss des Senats aaO).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - L 18 AL 36/13

    Verfügbarkeit

    Für die entsprechende Klage besteht jedenfalls dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn gegen den Rentenversicherungsträger - wie hier - kein (weiteres) Gerichtsverfahren mit dem eigentlichen Rechtsschutzziel der Anerkennung der in Rede stehenden Zeiten als Anrechnungszeit betrieben wird (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - juris; BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B - juris).
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 20/18

    Meldung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung als wegen Arbeitslosigkeit

    Da der Kläger parallel im Berufungsverfahren L 3 R 80/17 die Verurteilung der D. N. zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente begehrt und in jenem Verfahren das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen ist und allein die D. rentenrechtliche Zeiten feststellt, während die Meldung durch die Agentur für Arbeit jene nicht bindet, könnte es für die Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit unabhängig von der Frage der Begründetheit an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlen (dies in einem vergleichbaren Fall ebenfalls offen lassend: Bayerisches LSG, a.a.O., mit Bezug auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93, juris, wonach die auf Meldung gerichtete Klage gegen die Bundesagentur (damals: Bundesanstalt) für Arbeit wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, wenn bereits ein weiteres Gerichtsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger betrieben wird, mit dem das eigentliche Rechtsschutzziel, nämlich die Anerkennung bzw. Vormerkung von Anrechnungszeiten verfolgt wird; ebenso BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B, juris).
  • BSG, 18.01.2011 - B 11 AL 142/10 B
    Dies gilt umso mehr, als die Klägerin selbst vorträgt, einen noch anhängigen Rentenrechtsstreit vor dem LSG zu führen (vgl dazu im Einzelnen auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.6.2010 - L 11 AL 27/08 - und Senatsbeschluss vom 17.1.2011 - B 11 AL 100/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 67/09
    Zudem stand ihm auch im Vorfeld schon nach § 149 Abs. 5 SGB VI unter den dort genannten Voraussetzungen die Möglichkeit offen, eine - ebenfalls verbindliche - Kontenklärung durch einen Vormerkungsbescheid des Rentenversicherungsträgers herbeizuführen (vgl. insoweit auch BSG, Beschl. v. 17.1.2011 - B 11 AL 100/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2013 - L 11 AL 78/10
  • SG Darmstadt, 23.05.2013 - S 11 AL 60/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 11 AL 77/18
  • SG Osnabrück, 15.04.2014 - S 43 AL 75/13
  • BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 12/11 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht